Volker Bock

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Steuerberater    Dipl.-Kaufmann   LL.M.

 
 
Geschäftlich :

Brockweg 63
33332 Gütersloh
Tel. : 05241 / 99 41 68
Fax : 05241 / 99 75 83 4
 
info@bock-steuerberater.de
www.bock-steuerberater.de
 
Privat :

Dreilinden 21
48159 Münster
Tel. : 0251 / 13 45 47 9
Fax : 0251 / 13 45 47 7
 
 


Haftungsausschluss


 

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Datenschutz


 

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Angaben nach § 5 TMG und § 2 DL-InfoV

Vorname :

Volker


Nachname :

Bock


Zuständige Aufsichtsbehörde :

Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, Erphostr. 43, 48145 Münster


Zuständige Kammer :

s.o.


Berufsbezeichnung :

Steuerberater (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)


Berufsrechtliche Regelungen :

  • Steuerberatungsgesetz
  • Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz
  • Berufsordnung für Steuerberater
  • Steuerberatergebührenverordnung
  • Berufshaftpflichtversicherungsverordnung für Steuerberater

Die Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de unter „Downloads/Berufsrecht“ eingesehen werden.


Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung :

HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover

Räumlicher Geltungsbereich (für Auslandsbezug VSH.B.AVB-ASW.01/08, Teil 3 Punkt 4) :

1. Deutschland


2. Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug :

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche

a) welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO);
b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts;
c) welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch besondere Vereinbarung eingeschlossen sind

Die Risikoausschlüsse gemäß Buchstaben a) und b) gelten jedoch nicht für das europäische Ausland, die Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland, Estland.

Eingeschlossen ist die gesetzliche Hatpflicht aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts der zuvor nicht genannten Staaten, so weit sie bei der das Abgaberecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.